Allgemeine Reisebedingungen
für die Self-Drive Experience und Personal Mentorship Reise


Die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden (=Reisender) und dem Reiseveranstalter FollowTheTracks UG (nachfolgend „FollowTheTracks“ genannt) zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Die ARB ergänzen die
gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a ff. BGB und der Artikel 250 und 252 des EGBGB und füllen diese aus. Bei Buchung einer Pauschalreise ist Vertragspartner des Reiseveranstalters der Reisende – hierbei ist es unerheblich, ob der Reisende die Pauschalreise selbst in Anspruch nimmt oder er den Vertrag für einen anderen Reiseteilnehmer schließt.

Diese ARB gelten ausdrücklich nicht, wenn der Reisende keine Pauschalreise i.S. der §§ 651a ff. BGB, sondern lediglich einzelne Reiseleistungen (z.B. Nur-Hotel, Mietwagen) von FollowTheTracks bucht. Dies gilt auch dann, sofern dem Reisenden für die einzelne Reiseleistung ein Sicherungsschein zur Absicherung des bezahlten Reisepreises ausgehändigt oder soweit FollowTheTracks ausdrücklich als Reisevermittler einer einzelnen Reiseleistung oder einer verbundenen Reiseleistungen gem. § 651w BGB tätig wird und den Reisenden vor Buchung gesondert und unmissverständlich darauf hinweist.

Diese ARB gelten ferner nicht für Verträge über Reisen, soweit der Reisende ein Unternehmer ist, mit dem FollowTheTracks einen Rahmenvertrag für die Organisation von Geschäftsreisen gem. § 651a Abs. 5 lit. 3 BGB für die unternehmerische Zwecke des Reisenden geschlossen hat. Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, dass es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CDROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten.

 

1. Allgemeines

1.1 Für sämtliche von FollowTheTracks erbrachten Leistungen gelten die nachstehenden Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) soweit keine besonderen Vereinbarungen zwischen den Parteien zur Anwendung kommen. Etwaig abweichende ARB des Teilnehmers gelten nicht; sie finden auch dann keine Anwendung, wenn FollowTheTracks nicht ausdrücklich widerspricht oder der Teilnehmer erklärt, nur zu seinen Bedingungen abschließen zu wollen.

1.2 FollowTheTracks veranstaltet Foto-Abenteuer- bzw. 4x4 Offroad-Reisen mit besonderen, nur für diese Reiseveranstaltungen bereitgestellten Mietwagen von SIXT Mongolia, an welchen der Vertragspartner (im Folgenden „Reisender“) teilnehmen kann. Diese Veranstaltungen sind aufgrund ihres Abenteuer- und Expeditionscharakters mit besonderen Risiken behaftet. Während die Reisenden bei der Self-Drive Experience über eine auf die Reise zugeschnittene Applikation („App“) geleitet werden, die es unerlässlich macht, den darin gemachten Anweisungen zu folgen, ist Max Muench als Reiseleiter bei der Personal Mentorship Reise zudem selbst anwesend und begleitet die Reisenden mit seinem persönlichen Know-how.

1.3 Die gesamte Reise und ihre Anleitung über die App erfolgt in englischer Sprache. Englisch wird für die Teilnahme vorausgesetzt.

1.4 FollowTheTracks ist bemüht, die auf der Website dargestellten Reiserouten korrekt und detailliert zu beschreiben. Die Inhalte und Abläufe können Änderungen und Anpassungen unterliegen. Die verwendeten Fotos und Abbildungen dienen der allgemeinen beispielhaften Beschreibung, sind unverbindlich und können variieren.

1.5 Zusätzlich zu den ARB von FollowTheTracks gelten die Bestimmungen von SIXT Mongolia; darin können weitere Zahlungsbedingungen, Kautionen, Haftung, Stornierung, Rückzahlung und andere Buchungsbedingungen enthalten sein.

 

2. Abschluss des Pauschalreisevertrages

2.1 Für alle Buchungswege gilt:

a) Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Reiseausschreibung auf der Website oder einem sonstigen Medium von FollowTheTracks, in einem individuellen Angebot nebst den gemäß Art. 250 § 3 EGBGB ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise, soweit diese dem Reisenden bei Buchung vorliegen und den in der Reisebestätigung gemachten Angaben.

b) Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Prospekten der Leistungsträger sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von FollowTheTracks ausdrücklich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt werden.

c) Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Ausschreibungen des Reiseveranstalters abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen.

d) Der Reisende hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

e) Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern der Reiseveranstalter auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme des Kunden erfolgt durch ausdrückliche Erklärung oder Zahlung gegenüber dem Reiseveranstalter.

f) Unstimmigkeiten in den Bestätigungsunterlagen sind unverzüglich anzuzeigen.

g) Alle auf der Webseite dargestellten Preise verstehen sich pro Person inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Verfügbarkeit der Angebote ist begrenzt.

h) Das Angebot von FollowTheTracks richtet sich ausschließlich an Volljährige, voll geschäftsfähige und natürliche Personen. Geht aus den Buchungsangaben hervor, dass das Angebot von allein reisenden Minderjährigen in Anspruch genommen werden soll, kann der Vertrag unwirksam sein.

i) Sonderwünsche die Buchung betreffend stellen keine geschuldete Leistung dar, soweit keine direkte Vereinbarung mit FollowTheTracks erfolgt.

j) Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Reisenden bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang von FollowTheTracks (z.B. die Hin- und Abflüge in die Mongolei, Ausflüge, Rundfahrten, Sportveranstaltungen, etc.).


2.2. Für eine Buchung, die im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. im Internet) gebucht wird, gilt:

a) Dem Reisenden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert.

b) Dem Reisenden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.

c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind Deutsch und Englisch.

d) Soweit der Vertragstext von FollowTheTracks gespeichert wird, wird der Reisende darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.

e) Mit der Anmeldung bzw. mit Betätigung des Buttons bzw. der Schaltfläche „KOSTENPFLICHTIG BUCHEN“ bietet der Kunde der FollowTheTracks UG (im Folgenden „FollowTheTracks“) den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, der wichtigen Hinweise zum Abenteuer- und Exkursionscharakter der Reise und dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich oder schriftlich erfolgen, wobei die Nutzung des elektronischen Formulars und die Online-Anmeldung empfohlen werden.

f) Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der anmeldende Teilnehmer wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

g) Mit seiner Anmeldung bestätigt der Kunde, dass er sowohl die Wichtigen Hinweise zum Abenteuerund Exkursionscharakter der Mongolei-Reise als auch die konkreten Hinweise bei der betreffenden Reise gelesen hat. Diese befinden sich sowohl in der Reiseausschreibung der jeweiligen Route, als auch gesondert noch einmal in den FAQ’s. Ihm ist der besondere Charakter der Mongolei-Reise, zu der er sich anmeldet, bewusst.

h) Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons „KOSTENPFLICHTIG BUCHEN" begründet keinen Anspruch des Reisenden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages mit FollowTheTracks entsprechend seiner Buchung (Reiseanmeldung). Der Pauschalreisevertrag kommt erst durch den Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung (Rechnung) von FollowTheTracks beim Reisenden zu Stande, die auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. FollowTheTracks informiert den Kunden über den Vertragsabschluss mit der Reisebestätigung und übersendet den Sicherungsschein.

i) FollowTheTracks weist darauf hin, dass Buchungen von Pauschalreisen im Fernabsatz (über Fernkommunikationsmittel wie z.B. telefonisch, per E-Mail, Telemedien) nicht nach den §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB widerrufen werden können. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch dann, wenn der Vertrag über die Pauschalreise zwischen FollowTheTracks und dem Reisenden, der Verbraucher ist, außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.

 

3. Bezahlung

3.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651t BGB, der Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise enthält, verlangt werden und erfolgen.

3.2 Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen fällig. Der restliche Reisepreis wird spätestens 60 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern der Sicherungsschein gemäß § 651r Abs. 4 Satz 1 BGB, Art. 252 EGBG an den Reisenden in Textform übermittelt wurde und die Reise nicht mehr aus den in Nummer 7.1) genannten Gründen abgesagt werden kann.

3.3 Bei Buchungen, die weniger als 8 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.

3.4 Kommt der Reisende trotz erhaltenen Sicherungsscheins mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist FollowTheTracks nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Reisenden mit den in Ziffer 5.3 geregelten Stornierungskosten zu belasten. Dies gilt nur dann nicht, wenn ein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht oder FollowTheTracks zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht bereit und in der Lage ist oder seine gesetzlichen Informationspflichten nicht erfüllt hat.

3.5 Zahlungen können mit PayPal, per Kreditkarte (Visa, MasterCard, American Express), Giropay und Klarna Sofortüberweisung getätigt werden. Zahlt der Kunde den Reisepreis mit Kreditkarte, hat er dafür zu sorgen, dass zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen ein ausreichendes Limit zur Verfügung steht. Kann der Zahlungsvorgang mangels ausreichendem Limit nicht durchgeführt werden, ist FollowTheTracks berechtigt, für den dadurch entstehenden Aufwand vom Kunden einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 15 EUR zu verlangen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dass FollowTheTracks lediglich ein geringerer Schaden als die Pauschale oder gar kein Schaden entstanden ist. Bei Zahlungen aus dem Ausland sind alle zusätzlichen Kosten zu tragen, wie z.B. Bankgebühren für Währungsumrechnung und Überweisungsgebühren.

3.6 Bei Buchung der Self-Drive Experience und der Personal Mentorship Reise ist die Online Masterclass für den Reisenden inklusive. Nach Buchung der Reise erhältst Du für die Dauer von mindestens 2 Jahren (beginnend mit dem Tag des Zahlungseingangs des vollständigen Reisepreises bei FollowTheTracks) Zugang zu der Plattform „www.followthetracks.courses“ und den jeweils bereitgestellten Inhalten. Diese können je nach Zeitpunkt der Buchung variieren; umfassen insbesondere PDF-Dokumente als auch Video- und/ oder Audi-Streamings.

 

4. Leistung, Leistungsänderung & Preisänderung nach Vertragsschluss

4.1 Leistung

a) Die Leistungsverpflichtung von FollowTheTracks ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der für den Zeitpunkt der Reise gültigen Website von FollowTheTracks, einem individuellen Angebot oder einem sonstigen Medium von FollowTheTracks unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Informationen, Hinweise und Erläuterungen sowie der für die gebuchte Pauschalreise relevanten vorvertraglichen Informationen nach Art. 250 § 3 EGBGB.

b) Dritte, wie Mitarbeiter von Leistungsträgern (z.B. Fluggesellschaften, Hotels, der Mietwagengesellschaft SIXT Mongolia) sind von FollowTheTracks nicht bevollmächtigt, Zusicherungen oder Auskünfte zu geben, sowie Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung, die Buchungsbestätigung oder der vorvertraglichen Informationen nach Art. 250 § 3 EGBGB von FollowTheTracks hinausgehen, im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern.

c) Beschriebene Tierbeobachtungen können nicht garantiert werden, da es sich um Naturerlebnisse mit freilebenden, wilden Tieren handelt, deren Verhalten nicht zu 100 % vorhersehbar ist. Im Fall keiner Sichtung ist keine Erstattung des Reisepreises möglich.


4.2 Leistungsänderung

a) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von FollowTheTracks nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Pauschalreise nicht beeinträchtigen. Darüber hinaus müssen diese Änderungen vor Reisebeginn erklärt werden. FollowTheTracks hat den Reisenden auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten.

b) Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung nach Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB oder einer Abweichung von einer besonderen Vorgabe des Reisenden, die Inhalt des Pauschalreisevertrages wurde, ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer von FollowTheTracks gesetzten angemessenen Frist

- die mitgeteilte Änderung der Reiseleistung oder Abweichung der besonderen Vorgabe anzunehmen, oder
- ohne Stornokosten vom Vertrag zurückzutreten, oder
- die Teilnahme an einer von FollowTheTracks gegebenenfalls angebotenen Ersatz-Pauschalreise zu erklären.

Wenn der Reisende gegenüber FollowTheTracks nicht oder nicht innerhalb der gesetzten, angemessenen Frist reagiert, gilt die Änderung bzw. Abweichung als angenommen. Hierüber, sowie über die erhebliche Änderung bzw. Abweichung einer besonderen Vorgabe wird der Reisende von
FollowTheTracks unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zusammen mit der Mitteilung über dessen Rechte nebst Fristsetzung zur Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise unterrichtet.

c) Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Sofern die durchgeführte Ersatz-Pauschalreise oder geänderte Pauschalreise im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten Pauschalreise nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit ist, ist der Reisepreis gemäß § 651m Abs. 1 BGB zu mindern; sofern FollowTheTracks bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten entstehen, ist dem Reisenden der Differenzbetrag gemäß § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.


3.3 Preisänderung

a) FollowTheTracks bleiben Änderungen des ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preises vorbehalten, wenn sich Änderungen der Abgaben wie Flughafengebühren oder Luftsicherheitskosten, sowie Steuererhöhungen auf gebuchte Leistungen oder staatliche Nationalparkgebühren ergeben. Werden diese gegenüber FollowTheTracks erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

b) Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, wenn die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren. Eine Preisänderung durch FollowTheTracks ist nur dann zulässig, wenn FollowTheTracks den Reisenden auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet, sowie hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt. Eine Preiserhöhung ist FollowTheTracks nur bis 8 Prozent und nur bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn möglich.

c) Der Reisende ist berechtigt, von FollowTheTracks eine Preissenkung bis 8 Prozent aus den gleichen Gründen zu verlangen, die FollowTheTracks zu einer Preiserhöhung berechtigen würden und die Änderungen zu niedrigeren Kosten für FollowTheTracks führen. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von FollowTheTracks zu erstatten. FollowTheTracks darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die FollowTheTracks tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. FollowTheTracks hat dem Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

d) Übersteigt die Preiserhöhung 8 Prozent des Reisepreises, kann FollowTheTracks diese nicht einseitig vornehmen. In diesem Fall ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer von FollowTheTracks gesetzten angemessenen Frist

- entweder die mitgeteilte Preiserhöhung anzunehmen, oder
- ohne Stornokosten vom Vertrag zurückzutreten, oder
- die Teilnahme an einer von FollowTheTracks gegebenenfalls angebotenen Ersatz-Pauschalreise zu erklären.

Wenn der Reisende gegenüber FollowTheTracks nicht oder nicht innerhalb der gesetzten, angemessenen Frist reagiert, gilt die Preiserhöhung als angenommen. Hierüber wird der Reisende von FollowTheTracks unverzüglich nach Kenntnis von dem Preiserhöhungsgrund zusammen mit der Mitteilung über dessen Rechte nebst Fristsetzung zur Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise unterrichtet. Das Angebot zur Preiserhöhung muss spätestens 21 Tage vor Reisebeginn dem Reisenden gegenüber erfolgen; ein späteres Preiserhöhungsbegehren ist FollowTheTracks nicht möglich.

e) Ist die durchgeführte Ersatz-Pauschalreise im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten Pauschalreise nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit, ist der Reisepreis gemäß § 651m Abs. 1 BGB zu mindern; sofern FollowTheTracks bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten entstehen, ist dem Reisenden der Differenzbetrag gemäß § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

 

5. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn, Vertragsübertragung (Ersatzperson)

5.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber FollowTheTracks unter den am Ende der ARB angegebenen Kontaktdaten zu erklären. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

5.2 Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert FollowTheTracks den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann FollowTheTracks eine angemessene Entschädigung vom Reisenden verlangen. Dies gilt nicht, sofern der Rücktritt von FollowTheTracks zu vertreten ist oder wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle derjenigen Vertragspartei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Hierbei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass außergewöhnliche Umstände nicht vorliegen, wenn der Reisende aufgrund fehlerhafter Planung oder aus einem anderen von FollowTheTracks nicht zu vertretenden Grund, nicht zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort in der Mongolei ankommt. Der Reisende wird vorab ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er selbst dafür Sorge zu tragen hat, Abweichungen hinsichtlich der Einreise in die Mongolei durch z.B. Stornierungen oder Verspätungen der Fluggesellschaften und fehlende Gepäckstücke einzukalkulieren.

5.3 FollowTheTracks hat diesen ihm zustehenden Entschädigungsanspruch in den nachfolgenden Stornopauschalen festgelegt. Die Berechnung erfolgt unter Berücksichtigung des Zeitpunktes des vom Reisenden erklärten Rücktritts bis zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen und den zu erwartenden Erwerb durch eine anderweitige Verwendung der Reiseleistungen. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei FollowTheTracks wie folgt berechnet:

a) allgemeine Stornopauschale:
- bis 45. Tag 20 %
- ab 44. bis 22. Tag 30 %
- ab 21. bis 15. Tag 50 %
- ab 14. bis 7. Tag 70 %
- ab 6. Tag vor Reiseantritt 80 %
- am Abreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises

b) besondere Stornopauschale:
Sonderreisen, individuell ausgearbeitete Pauschalreisen sowie Gruppenreisen können besonderen Stornierungsbedingungen unterliegen, auf die im jeweiligen Angebot und der Reisebestätigung nach Art. 250 §§ 3, 6 EGBGB ausdrücklich hingewiesen wird.

5.4 Dem Reisenden bleibt es unbenommen, FollowTheTracks nachzuweisen, dass FollowTheTracks durch den Rücktritt lediglich eine wesentlich niedrigere angemessene Entschädigung verlangen kann.

5.5 FollowTheTracks behält sich vor, anstelle der vorstehenden Stornopauschalen eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu fordern, soweit FollowTheTracks das Entstehen wesentlich höherer Aufwendungen als die jeweils anwendbare Stornopauschale nachweisen kann. In diesem Fall ist FollowTheTracks verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und sowie abzüglich dessen, was FollowTheTracks durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und auf Verlangen des Reisenden zu begründen.

5.6. Ausdrücklich nicht im Umfang der Stornogebühren enthalten ist der auf „www.followthetracks.courses“ ausgewiesene Preis der Online Masterclass. Diese Kosten trägt der Reisende bei erhaltenem Zugang zu der Plattform „www.followthetracks.courses“ und den jeweils bereitgestellten Inhalten unabhängig von einem eventuellen Rücktritt oder einer Kündigung durch eine der beiden Parteien. Die Online Masterclass ist grundsätzlich kostenpflichtig und erst nach Registrierung und Zahlung einer Nutzungsgebühr zugänglich. Sollte der Reisende oder FollowTheTracks von der Reise zurücktreten oder diese kündigen, der Reisende jedoch Zahlungen auf den Reisepreis bereits getätigt haben und die Online Masterclass erhalten haben, behält FollowTheTracks sich das Recht vor, die Kosten der Online Masterclass in der zum Zeitpunkt der Buchung der Reise aktuellen Höhe, einzubehalten. Ausgenommen ist dabei der unter Ziff. 8.1 aufgeführte Rücktritt seitens FollowTheTracks.

5.7 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird von FollowTheTracks ausdrücklich empfohlen.

5.8 Ist FollowTheTracks infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, ist die Erstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten.

5.9 Das gesetzliche Recht des Reisenden, auf einem dauerhaften Datenträger gemäß § 651e BGB eine Vertragsübertragung auf einen anderen Reisenden zu erklären (Stellung eines Ersatzteilnehmers), bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt, sofern diese Mitteilung FollowTheTracks nicht später als sieben Tage vor Reiseantritt zugeht.

a) FollowTheTracks kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.

b) Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Reiseveranstalter darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind.

c) Der Reiseveranstalter hat dem Reisenden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.

 

6. Umbuchungen durch den Reisenden vor Reisebeginn

Ein rechtlicher Anspruch des Reisenden auf eine Änderung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, sofern eine Umbuchung aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter vorvertraglicher Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB nötig ist; eine solche Umbuchung wird für den Reisenden kostenfrei durchgeführt.

 

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die FollowTheTracks ordnungsgemäß angeboten hat, aus Gründen, die vom Reisenden zu vertreten sind, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Reisepreises. FollowTheTracks wird sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. FollowTheTracks empfiehlt den Abschluss einer Reise-Abbruch- Versicherung.

 

8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl und Kündigung durch FollowTheTracks

8.1 FollowTheTracks kann wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn FollowTheTracks

a) in der vorvertraglichen Unterrichtung hinsichtlich der gebuchten Pauschalreise die Mindestteilnehmerzahl beziffert, sowie den Zeitpunkt angibt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, und

b) der Rücktritt spätestens bis 28 Tage vor Reisebeginn erklärt wird. Der Rücktritt ist dem Reisenden gegenüber spätestens an dem Tag, der in der vorvertraglichen
Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben ist, zu erklären. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat FollowTheTracks unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach erklärtem Rücktritt, durch den Reisenden geleistete Zahlungen zurückzuerstatten.

8.2 FollowTheTracks kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch FollowTheTracks nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist; Hierbei sind die Eigenart und die Anforderungen der Reise sowie die Belange der Reisegruppe zu berücksichtigen. Dies gilt auch, wenn der Kunde sich z.B. nicht die erforderlichen Dokumente für eine Ein- oder Weiterreise besitzt oder seine Reisedokumente unvollständig oder ungültig sind, oder den berechtigten Anweisungen der Reiseleitung nicht Folge leistet. Reiseleiter oder örtliche Vertreter von FollowTheTracks sind zur Erklärung der Kündigung bevollmächtigt. Kündigt FollowTheTracks, so behält FollowTheTracks den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die FollowTheTracks aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von seinen Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Reisende selbst.

8.3 Bei Ausfall der Personal Mentorship Reise durch Krankheit oder eines gleichwertigen Hinderungsgrundes durch Max Muench, sowie durch höhere Gewalt oder von FollowTheTracks nicht zu vertretende sonstige Gründe, behält sich FollowTheTracks das Recht der insoweit noch möglichen Terminverschiebung vor bzw. ist berechtigt die Reise bzw die Reisebegleitung durch Max Muench gegen volle bzw. teilweise Erstattung des bereits gezahlten Reisepreises ganz oder zum Teil abzusagen bzw. nach Rücksprache mit dem Reisenden in eine Self-Drive Experience Reise umzubuchen. FollowTheTracks kann in diesen Fällen nicht zum Ersatz von An- und Abreise und weiteren Hotelkosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden.

 

9. Mitwirkungspflichten des Reisenden

9.1 Reiseunterlagen
Der Reisende hat FollowTheTracks zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. ETicket- Belege, Hotelvoucher, Mietwagenvoucher) trotz vollständiger Zahlung des Reisepreises nicht innerhalb der von FollowTheTracks mitgeteilten Frist erhält.

9.2 Mängelanzeige
FollowTheTracks ist verpflichtet, dem Reisenden die Pauschalreise frei von Reisemängeln zu erbringen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist der Reisende verpflichtet, einen Reisemangel FollowTheTracks gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Hierzu hat der Reisende seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von FollowTheTracks vor Ort bekannt zu geben. Ist ein Vertreter von FollowTheTracks vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, hat der Reisende die aufgetretenen Mängel FollowTheTracks direkt gegenüber bekannt zu geben. Die Kontaktdaten eines vor Ort vorhanden Vertreters von FollowTheTracks nebst dessen Erreichbarkeit sowie die Kontaktdaten von FollowTheTracks für eine Reisemängelanzeige sind der Reisebestätigung zu entnehmen. Der Vertreter von FollowTheTracks ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Soweit FollowTheTracks infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.

9.3 Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines erheblichen Reisemangels der in § 651i BGB bezeichneten Art nach § 651l BGB kündigen, so hat der Reisende FollowTheTracks zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe durch FollowTheTracks verweigert wird oder eine sofortige Abhilfe notwendig ist.

9.4 Gepäckverspätung und -beschädigung im Rahmen der Inlandsflüge

a) Der Reisende hat nach luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen bei Flugreisen Schäden an seinem Reisegepäck oder einen Gepäckverlust oder Gepäckverspätung unverzüglich vor Ort der zuständigen Fluggesellschaft mittels Schadensanzeige (P.I.R.) anzuzeigen und sich aus Nachweisgründen eine Bestätigung in Textform aushändigen zu lassen. Sowohl Fluggesellschaften als auch FollowTheTracks lehnen in der Regel diesbezügliche Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt wurde. Die Schadenanzeige ist bei einer Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei einer Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten.

b) Darüber hinaus ist die Beschädigung, der Verlust bzw. die Gepäckverspätung unverzüglich FollowTheTracks gem. den Ausführungen in Ziffer 8.2 bekannt zu geben. Eine Bekanntgabe an FollowTheTracks entbindet den Reisenden nicht von der Pflicht der fristgemäßen Schadenanzeige an die zuständige Fluggesellschaft gemäß lit. a).

c) Hinsichtlich der vom Reisenden selbst gebuchten Hin und Rückflüge in die Mongolei übernimmt FollowTheTracks keinerlei Haftung für Gepäckverspätung und -beschädigung. Vielmehr wurde der Reisende darauf hingewiesen, dass er seine Ankunft in die Mongolei rechtzeitig plant um zu gewährleisten, dass die Reisetour zum vereinbarten Zeitpunkt beginnen kann. Zwar ist FollowTheTracks bemüht dem Reisenden trotz Verspätung oder anderweitiger Verhinderung einen Alternativvorschlag bzw. -route zu unterbreiten. Ein späterer Start für das Befahren der Reiseroute kann von FollowTheTracks jedoch nicht gewährleistet werden. Entstehende zusätzliche Kosten sind sodann vom Reisenden zu tragen (zB. Umbuchung des Inlandfluges).

 

10. Beschränkung der Haftung

10.1 Die vertragliche Haftung von FollowTheTracks für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit diese nicht schuldhaft herbeigeführt wurden. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch FollowTheTracks gegenüber dem Reisenden hierauf berufen. Sofern sich aus internationalen Übereinkünften oder auf diesen beruhende gesetzliche Vorschriften weitergehende Ansprüche ergeben, bleiben diese von der Haftungsbeschränkung unberührt. Soweit die Haftung von FollowTheTracks ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von FollowTheTracks.

10.2 FollowTheTracks haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und der Adresse des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass diese für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von FollowTheTracks sind.

10.3 Auch haftet FollowTheTracks dann nicht, wenn der Reisemangel vom Reisenden selbst verschuldet wurde oder durch einen Dritten (nicht Leistungserbringer oder in anderer Weise an der Erbringung von Reiseleistungen beteiligt) verschuldet wurde und für FollowTheTracks nicht vorhersehbar oder vermeidbar war. Ein Verschulden seitens FollowTheTracks kann auch dann nicht vorliegen, wenn der Reisende vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt und diese Handlung oder Unterlassung zum Unfall geführt hat.

10.4 Ebenso bestehen keine Schadensersatzansprüche, wenn der Reisemangel durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht wurde. Ein etwaiges Mitverschulden des Reisenden nach § 254 Absatz 1 BGB und eine Schadensminderungspflicht des Reisenden nach § 254 Absatz 2 BGB bleibt zu berücksichtigen. Hat der Reisende bei der Entstehung des Schadens zurechenbar und schuldhaft mitgewirkt, ist ihm also am Maßstab des § 276 BGB unter Berücksichtigung des Schutzzwecks der Norm ein eigener Verursachungsbeitrag anzulasten. Der Eintritt oder der Umfang des Schadens muss auf einer Verletzung der Verkehrssicherungspflichten oder von Obliegenheiten des Reisenden zumindest aber auf einem Verhalten beruhen, dass der Handlungsmaxime eines ordentlichen und verständigen Reisenden in derselben Situation widerstreben würde. In Einzelfällen kann bei schwerwiegenden Mitwirkungsbeiträgen sogar eine Anspruchskürzung auf Null vorgenommen werden.

10.5 FollowTheTracks haftet nicht für Leistungen, die durch den Reisenden im Rahmen der Pauschalreise in Anspruch genommen werden und nicht von FollowTheTracks oder deren Vertreter vor Ort, sondern beispielsweise durch SIXT Mongolia, das Hotel oder andere Personen oder Firmen in eigener Verantwortung vermittelt oder veranstaltet werden.

10.6 Sämtliche angebotenen Pauschalreiseleistungen sind nur begrenzt verfügbar. FollowTheTracks haftet nicht für die Verfügbarkeit der Reise oder einer bestimmten Pauschalreiseleistung zum Zeitpunkt der Buchung und übernimmt keine Beschaffungsgarantie i. S. § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB.

10.7 Bei Reisen mit besonderen Risken (z.B. Expeditionscharakter) haftet der Reiseveranstalter nicht für die Folgen, die sich im Zuge des Eintrittes der Risken ergeben, wenn dies außerhalb seines Pflichtenbereiches geschieht. Unberührt bleibt die Verpflichtung des Reiseveranstalters, die Reise sorgfältig vorzubereiten und die mit der Erbringung der einzelnen Reiseleistungen beauftragten Personen und Unternehmen sorgfältig auszuwählen.

10.8 Den Anforderungen der Reiseleitung bzw. den Instruktionen, die sich aus der App ergeben ist unbedingt Folge zu leisten. FollowTheTracks haftet ausdrücklich nicht für eigeninitiativ vorgenommene Routenabweichungen, die Nichtbefolgung der durch die App und den ausgegebenen Sicherheitshinweisen aufgeführten Sonderhinweise zum Nachtlager, der Erforderlichkeit des Aufsuchens bestimmter vorab ausgewählter Tankstellen und Supermärkte. Benzin- und, Verpflegungsengpässe, die dadurch resultieren hat der Reisende selbst zu verantworten. Diese Eigenverantwortlichkeit erstreckt sich ebenso auf das Verpassen des Inlandflugs wegen Verspätung. FollowTheTracks ist nicht gehalten auf eigene Kosten einen weiteren Flug für den Reisenden zu buchen. Höhere Gewalt kann davon ausgenommen sein.

10.9 Die Inlandsflüge können von FollowTheTracks nur über die Website der jeweiligen Fluggesellschaften gebucht werden. Die Nutzung der Website der jeweiligen Fluggesellschaft unterliegt den Nutzungsbedingungen und den Datenschutzbestimmungen dieser Website. Sämtliche, die Flugbuchung relevanten Informationen, welche Sie auf der FollowTheTracks Website übermitteln, werden an den jeweiligen Betreiber übermittelt.

10.10 FollowTheTracks gibt bezüglich der in dieser Website enthaltenen Informationen, Software Produkten und Serviceleistungen, insbesondere hinsichtlich der Eignung für einen bestimmten Zweck, Zusicherungen oder Garantien nicht ab, es sei denn dies erfolgt mit einer Individualkommunikation mit Ihnen.

10.11 Hyperlinks auf der Website von FollowTheTracks werden Ihnen nur als Hinweise zur Verfügung gestellt. FollowTheTracks hat auf die Inhalte solcher Websites keinen Einfluss. Die Einbeziehung von Hyperlinks solcher Websites seitens FollowTheTracks impliziert weder eine Billigung der Inhalte auf solchen Websites noch eine Verbindung mit deren Betreibern

 

11. Geltendmachung von Ansprüchen, Verbraucherstreitbeilegung

11.1 Ansprüche nach den §§ 651 i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Reisende gegenüber FollowTheTracks geltend zu machen. Es wird empfohlen, die Ansprüche auf einem dauerhaften Datenträger geltend zu machen.

11.2 Die reisevertraglichen Ansprüche des Reisenden verjähren in zwei Jahren; die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.

11.3 Die Abtretung von Ansprüchen gegen FollowTheTracks an Dritte, die nicht Reiseteilnehmer sind, ist ausgeschlossen.

11.4 FollowTheTracks weist nach § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) darauf hin, dass FollowTheTracks nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und hierzu auch gesetzlich nicht verpflichtet ist. Sollte sich nach Drucklegung eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme an einem solchen Streitbeilegungsverfahren ergeben oder sollte FollowTheTracks freiwillig daran teilnehmen, wird FollowTheTracks die Reisenden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger informieren. Bei Vertragsschluss im elektronischen Rechtsverkehr wird auf die europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ verwiesen.

 

12. Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften

12.1 FollowTheTracks unterrichtet die Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse der Mongolei einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von eventuell notwendigen Visa, sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt. Bei Hinweisen auf der FollowTheTracks Website wird angenommen, dass Sie deutscher Staatsbürger sind. Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte in Bezug auf diese Informationen an die für Sie zuständige Botschaft bzw. das zuständige Konsulat. Bitte informieren Sie sich also vor Reiseantritt über die Bestimmungen von Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften der Mongolei sowie deren eventuelle Änderungen. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich.

12.2 Der Reisende ist insbesondere selbst verantwortlich für das rechtzeitige Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn FollowTheTracks nicht oder falsch informiert hat.

12.3 FollowTheTracks haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch unsere schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind.

12.4 Die Teilnahme an der Reise ist nur für Personen mit einer sehr guten gesundheitlichen Konstitution möglich. Der Reisende ist verpflichtet FollowTheTracks vor Reiseantritt mitzuteilen, wenn bei ihm gesundheitliche Bedenken bestehen. Der Teilnehmer sichert zu, dass er reisetauglich ist. FollowTheTracks hat das Recht, vom Teilnehmer eine ärztliche Bescheinigung über seine Reisetauglichkeit zu verlangen. Schwangeren wird die Teilnahme an der Reise grundsätzlich nicht empfohlen.

 

13. Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen

13.1 Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet FollowTheTracks, den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaften sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist FollowTheTracks verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bzw. werden. Sobald FollowTheTracks weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss FollowTheTracks den Reisenden informieren. Wechselt die dem Reisenden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss FollowTheTracks den Reisenden über den Wechsel informieren. FollowTheTracks muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.

13.2 Die Liste der Fluggesellschaften, denen der Betrieb in der EU untersagt ist (sog. „Black List“) kann auf folgender Internetseite abgerufen werden: https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/airban_de

 

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

14.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und FollowTheTracks findet deutsches Recht Anwendung.

14.2 Der Reisende kann FollowTheTracks nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von FollowTheTracks gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Reisende, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, wird als Gerichtsstand der Sitz von FollowTheTracks vereinbart. Gleiches gilt für Reisende, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einem Drittland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist

14.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Pauschalreisevertrag zwischen dem Reisenden und FollowTheTracks anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt, oder

b) wenn und insoweit auf den Pauschalreisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Reisende angehört, für den Reisenden günstiger sind, als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

 

15. Reiseveranstalter

FollowTheTracks UG
Adresse: Mittelstraße 9, 12529 Schönefeld
E-Mail: info@followthetracks.courses

 

16. Reiseversicherungen

Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. FollowTheTracks empfiehlt dem Reisenden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:

- Reiserücktrittkostenversicherung,
- Reisegepäckversicherung,
- Reiseabbruchversicherung,
- Reiseunfallversicherung,
- Reisekrankenversicherung

 

17. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser ARB ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser ARB hiervon unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, das ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.

 

18. Widerrufsrecht

FollowTheTracks GmbH weist darauf hin, dass Buchungen von Pauschalreisen im Fernabsatz (z.B. telefonisch, per E-Mail) nicht nach den §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB widerrufen werden können. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch dann, wenn der Vertrag über die Pauschalreise zwischen FollowTheTracks und dem Reisenden, der Verbraucher ist, außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.

Stand 12.10.2019